Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1970 - II C 111.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2182
BVerwG, 19.03.1970 - II C 111.67 (https://dejure.org/1970,2182)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1970 - II C 111.67 (https://dejure.org/1970,2182)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1970 - II C 111.67 (https://dejure.org/1970,2182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,2182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 111.67
    Sie beschränkt sich nach Art und Umfang auf die jeweilige Rechtsstellung des Beamten; aus ihr können deshalb keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die jeweilige Rechtsstellung des Beamten und die insoweit gesetzlich speziell und abschließend festgelegten Pflichten des Dienstherrn hinausgehen (so z.B. BVerwGE 24, 92 [96] mit Hinweis auf - BVerwGE 15, 3 [7] 19, 279 [283]; 19, 332 [338]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 111.67
    Sie beschränkt sich nach Art und Umfang auf die jeweilige Rechtsstellung des Beamten; aus ihr können deshalb keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die jeweilige Rechtsstellung des Beamten und die insoweit gesetzlich speziell und abschließend festgelegten Pflichten des Dienstherrn hinausgehen (so z.B. BVerwGE 24, 92 [96] mit Hinweis auf - BVerwGE 15, 3 [7] 19, 279 [283]; 19, 332 [338]).
  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 111.67
    Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht geht nämlich nicht so weit, daß der Dienstherr gehalten wäre, die dienstlichen Interessen den persönlichen Interessen des Beamten nachzuordnen (ebenso BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 - mit Hinweis auf Urteil vom 27. September 1962 - BVerwG II C 164.61 -).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 182.61

    Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand - Plötzliche

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 111.67
    Sie beschränkt sich nach Art und Umfang auf die jeweilige Rechtsstellung des Beamten; aus ihr können deshalb keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die jeweilige Rechtsstellung des Beamten und die insoweit gesetzlich speziell und abschließend festgelegten Pflichten des Dienstherrn hinausgehen (so z.B. BVerwGE 24, 92 [96] mit Hinweis auf - BVerwGE 15, 3 [7] 19, 279 [283]; 19, 332 [338]).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 111.67
    Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht geht nämlich nicht so weit, daß der Dienstherr gehalten wäre, die dienstlichen Interessen den persönlichen Interessen des Beamten nachzuordnen (ebenso BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 - mit Hinweis auf Urteil vom 27. September 1962 - BVerwG II C 164.61 -).
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 23.64

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 111.67
    Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gebietet eine Belehrung des Beamten über die für ihn einschlägigen gesetzlichen Vorschriften allenfalls dann, wenn der Beamte um eine solche Rechtsbelehrung bittet oder wenn er sich - für den Dienstherrn erkennbar - über den Inhalt und die Tragweite gesetzlicher Regelungen im Irrtum befindet (BVerwG, Urteil vom 24. November 1966 - BVerwG II C 23.64 -).
  • FG München, 22.10.1968 - II 17/67
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 111.67
    Die hiernach gerechtfertigte Ansicht, daß der Arbeitgeber nach dem Zweiten Vermögensbildungsgesetz nicht verpflichtet ist, einen Anlagevertrag rückwirkend abzuschließen, entspricht der Rechtsprechung der Finanzgerichte, daß sich der Anlagevertrag nur auf noch nicht ausgezahlten Arbeitslohn beziehen kann (Finanzgericht München , Urteil vom 22. Oktober 1968 - II 17/67 - [Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1969 S. 161]) und daß Bausparbeiträge, die ein Steuerpflichtiger vor einer Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 des 2. VermBG geleistet hat, nicht in steuerbegünstigte Vermögenswirksame Leistungen umgedeutet werden können (Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil vom 19. April 1967 - IV 26/67 - [EFG 1967 S. 382]).
  • FG Niedersachsen, 19.04.1967 - IV 26/67
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - II C 111.67
    Die hiernach gerechtfertigte Ansicht, daß der Arbeitgeber nach dem Zweiten Vermögensbildungsgesetz nicht verpflichtet ist, einen Anlagevertrag rückwirkend abzuschließen, entspricht der Rechtsprechung der Finanzgerichte, daß sich der Anlagevertrag nur auf noch nicht ausgezahlten Arbeitslohn beziehen kann (Finanzgericht München , Urteil vom 22. Oktober 1968 - II 17/67 - [Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1969 S. 161]) und daß Bausparbeiträge, die ein Steuerpflichtiger vor einer Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 des 2. VermBG geleistet hat, nicht in steuerbegünstigte Vermögenswirksame Leistungen umgedeutet werden können (Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil vom 19. April 1967 - IV 26/67 - [EFG 1967 S. 382]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2005 - 2 A 10187/05

    Polizist darf nicht früher in Pension - Grundsätzliche Verlängerung der

    Dementsprechend hat der Gesetzgeber bei der Ausübung seines Gestaltungsermessens die Belange der Fürsorgepflicht und die für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit sprechenden öffentlichen Interessen gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG 2 C 111.67 - ZBR 1970, 364 [365] und 12. Februar 1981 - BVerwG 2 A 2.78 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 78).
  • BVerwG, 24.01.2018 - 6 A 8.16

    Anspruchsnormenkonkurrenz; Aufklärungsmaßnahme; Auskunftsanspruch;

    Mit der Auskunftserteilung etwa in Gestalt eines einfachen Schreibens erbringt der Bundesnachrichtendienst die von ihm geforderte Leistung und der Auskunftsanspruch erlischt nach dem auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Rechtsgedanken des § 362 Abs. 1 BGB (s. zur Anwendbarkeit des § 362 Abs. 1 BGB: BVerwG, Urteil vom 19. März 1970 - 2 C 111.67 - ZBR 1970, 364).
  • LAG Saarland, 22.11.2000 - 1 Sa 115/00

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Unterweisung des Arbeitnehmers hinsichtlich

    Er hat sich selbst darüber Gewissheit zu verschaffen, in welcher Form und Frist er seine Ansprüche geltend zu machen hat (vgl. BAG U. v. 22.01.1997, 10 AZR 459/96 DB 1997, 880 = NJW 1997, 1724; BVerwG ZBR 1970, 364).
  • BVerwG, 12.07.1973 - II C 49.72

    Vermögenswirksame Anlage von Teilen der Dienstbezüge - Ausschlussfrist für die

    Andererseits nötigt die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht den Dienstherrn nicht, die dienstlichen Interessen stets den persönlichen Interessen des antragstellenden Beamten nachzuordnen (ebenso schon Urteil des Senats vom 19. März 1970 - BVerwG II C 111.67 - [ZBR 1970, 364; DÖD 1971, 16]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht